FAQ
© 2024 Staats- und Universitätsbibliothek
Hamburg, Carl von Ossietzky

Öffnungszeiten heute09.00 bis 24.00 Uhr alle Öffnungszeiten Leichte Sprache

Neue Gebührenordnung für Wissenschaftliche Bibliotheken tritt am 01.04.2016 in Kraft

24. März 2016
von OE — abgelegt in: Aktuelles — 10.459 Aufrufe

Neue Gebührenordnung für Wissenschaftliche Bibliotheken Der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg hat mit Wirkung ab 01.04.2016 eine neue Gebührenordnung für Wissenschaftliche Bibliotheken erlassen. Diese gilt für die Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg Carl von Ossietzky sowie für die Bibliotheken der Universität Hamburg, der Technischen Universität Hamburg-Harburg, der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg, der HafenCity-Universität Hamburg, der Hochschule für Musik und Theater Hamburg und der Hochschule für Bildende Künste Hamburg.

Für die meisten Nutzerinnen und Nutzer der Bibliotheken ändert sich im Alltag nichts. Die wichtigsten Änderungen sind im Folgenden kurz zusammengefasst:

  1. Umstellung der bisherigen Verzugsgebühren auf Säumnisgebühren. Vor Ablauf der Leihfrist erhalten Sie in Zukunft immer eine Erinnerungsmail zur rechtzeitigen Rückgabe oder Verlängerung. Diese ist selbstverständlich kostenlos. Nach abgelaufener Leihfrist erhalten Sie pro ausgeliehener Medieneinheit gestaffelte kostenpflichtige Rückgabeaufforderungen:
    • ab dem ersten Tag: 1,- €
    • nach Ablauf einer Woche: 2,- € zusätzlich
    • nach Ablauf von zwei Wochen: 5,- € zusätzlich (ab jetzt wäre Ihr Nutzerkonto gesperrt)
    • nach Ablauf von vier Wochen: 10,- € zusätzlich
      Maximal fallen zukünftig 18,- € Gebühren pro Medieneinheit an; statt bisher 25,- €.
  2. Für Studierende aller staatlichen Hochschulen auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ist die Ausstellung eines Bibliotheksausweises ab dem 01.04.2016 kostenfrei. Achtung: Dies gilt nur für staatliche Hochschulen, nicht für staatlich anerkannte private oder konfessionelle Hochschulen mit Ausnahme der Evangelischen Hochschule für Soziale Arbeit und Diakonie Hamburg. Angehörige privater und sonstiger konfessioneller Hochschulen zahlen die volle Jahresgebühr.
  3. Für den Verlust von Schlüsseln und Schließkarten erhöht sich der Verwaltungsaufwand auf 20,- € plus Schadenersatz.
  4. Für den Verlust von Medien erhöht sich der Verwaltungsaufwand auf 30,- € plus Schadenersatz. Der Verwaltungsaufwand entsteht unabhängig davon, ob das verlorene Medium später wieder aufgefunden wird.

Bitte beachten Sie, dass die neue Gebührenordnung auch für Medien gilt, die Sie vor dem 01.04.2016 ausgeliehen haben. Sollten Sie derzeit schon Leihfristen überzogen haben, raten wir Ihnen, die Medien so schnell wie möglich zurückzugeben. Allgemein bitten wir Sie um einen Blick in Ihr Benutzerkonto und ggf. die Rückgabe oder Verlängerung Ihrer Medien. Bitte denken Sie auch daran, stets ihre aktuelle E-Mailadresse zwecks Erreichbarkeit im Nutzerkonto einzutragen.
Fragen zur neuen Gebührenordnung richten Sie bitte an: ausleihzentrum@sub.uni-hamburg.de

New schedule of fees for academic libraries in Hamburg effective April 1st 2016

The Senate of Hamburg issued a new schedule of fees for academic libraries in Hamburg effective April 1st 2016. The new fees apply to Staats- und Universitätsbibliothek as well as to the libraries of Universität Hamburg, Technische Universität Hamburg-Harburg, Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg, HafenCity-Universität Hamburg, Hochschule für Musik und Theater Hamburg, and Hochschule für Bildende Künste Hamburg.
For most of our clients there are no changes to the status quo. The most important changes are as follows:

  1. The overdue fines are replaced by progressive recall fees. The reminder before the issue due date is free. After this deadline, the recall fees are per item:
    – from the first day of overdue: €1
    – at the end of the first week: €2 additionally
    – at the end of the second week: €5 additionally (your borrowing privileges are suspended)
    – at the end of the fourth week: €10 additionally
    The prospective maximum fee per item is €18 compared to €25 to date.
  2. Students of all public institutions of higher education in Germany are exempt from the annual charge. Please be aware that this remission does not apply to students and faculty of state approved private or confessional institutions with the exception of Evangelische Hochschule für Soziale Arbeit und Diakonie Hamburg. Members of private and other confessional institutions have to pay the full annual charge.
  3. The administration fee for lost keys or key cards is increased to €20 plus recovery costs.
  4. The administration fee for lost media items is increased to €30 plus recovery costs. The administration fee is even due if the lost items turn up again after the notice of loss.
    Please note that the new schedule of fees is also applicable for items borrowed before April 1st. We strongly recommend returning all overdue items immediately. Please check your library account and return or renew all items due in the next time. We also kindly ask you to check the contact E-Mail address in your account.
    If you have any questions concerning the new schedule of fees please feel free to contact us: ausleihzentrum@sub.uni-hamburg.de

6 Antworten zu “Neue Gebührenordnung für Wissenschaftliche Bibliotheken tritt am 01.04.2016 in Kraft”

  1. kshdkjsh sagt:

    Jetzt verstehe ich die Notwendigkeit für den neuen Webauftritt. Jetzt wo den Blog keiner mehr finden kann, ohne stundelang zu suchen, kann man viel einfacher schlechte Neuigkeiten posten.

  2. MJGT sagt:

    @kshdkjsh: Danke, dass Sie in beiden Blogartikeln (“Neue Website” und “Neue Gebührenordnung”) Ihre Meinung kund getan haben. Gerne antworten wir Ihnen auch in beiden:

    Erstmal zur Nichtauffindbarkeit dieses Artikels: Das war kurz vor Ostern nur der Tatsache geschuldet, dass die Schließung der Stabi über Ostern, da wir an gesetzlichen Feiertagen nicht geöffnet haben, als wichtigere Nachricht eingestuft wurde, als die Anpassung der Nutzungsordnung zum 1.4.2016. Seit heute Früh steht diese Meldung prominent an erster Stelle auf der Website. Bereits zuvor war die Ankündigung dieser Änderung der Gebührenordnung wochenlang auf der Startseite der Stabi verlinkt. Wir wollen hier nichts verstecken, wir wollen rechtzeitig und umfassend informieren und bedanken uns deshalb auch ausdrücklich bei Ihnen für das Interesse an den Neuerungen in der Stabi.

    Nun zur Gebührenordnung: Nicht die Nutzungsgebühren wurden erhöht, sondern die Verzugsgebühren. In unserem bereits erwähnten Blogbeitrag vom 26. Februar 2016 dazu ( https://blog.sub.uni-hamburg.de/?p=19635 ) führen wir aus, dass dies eine Entscheidung im Sinne der Leserinnen und Leser der Stabi ist: die Verzugsgebühren werden ab der zweiten Überschreitungswoche angepasst, damit die Medien der Bibliothek besser und von mehr Menschen genutzt werden können, denn die sehr niedrigen Verzugsgebühren haben letztlich das Überschreiten der Leihfristen begünstigt. Dadurch waren Bücher für die Ausleihe für diejenigen blockiert, die dringend auf diese gewartet hatten. Durch die Rückgabe-Erinnerung und die frühzeitige Anzeige der Säumnisgebühr im Nutzerkonto wird zudem die Transparenz für unsere säumigen Kundinnen und Kunden außerdem deutlich erhöht.

  3. kshdkjsh sagt:

    @?:

    1. Ich schrieb NICHT dass der Artikel nicht zu finden ist sondern dass der GESAMTE Stabi-Blog auf der neuen Webseite nur nach aufwendiger Suche zu finden ist.

    2. Es wurden nicht nur die Verzugsgebühren erhöht sondern auch die Bearbeitungsgebühren für verloren gegangene Bücher. Zu behaupten dass dies eine Entscheidung im Sinne der Nutzer ist finde ich eine Frechheit. Jeder weiß dass Geldstrafen keinen Erziehungseffekt haben sondern bestenfalls dazu führen dass betuchtere Bibliothekskunden sich das “Recht” zu überziehen erkaufen können – der Rest hat Pech. Wenn Studenten im UNI-Stress 4 Bücher 2 Wochen zu spät zurückgeben dann müssen sie bereits mit 32 Euro Strafe rechnen. Wenn Sie nicht verstehen wie unangemessen diese Strafgebühr ist dann kann ich nur noch verständnislos mit dem Kopf schütteln. Die neuen Verzugsgebühren werden die Wenigsten davon abhalten ihre Bücher zu überziehen. Ich denke viele werden sich zu Recht überlegen ob sie überhaupt noch etwas ausleihen wollen.

  4. MJGT sagt:

    @kshdkjsh:

    zu 1.: Zugegeben: Die Änderungen, die wir auf Wunsch eines Großteils unserer Nutzer vorgenommen haben, führen natürlich in der Übergangszeit zur Verwirrung. Wir haben das Blog im Menü in “Aktuelles” umbenannt, weil viele Nutzer bei unseren Befragungen im Foyer der Stabi erklärten, das Blog nicht angeklickt zu haben, weil sie dort nicht die aktuellen Meldungen aus der Bibliothek vermutet hatten. Deshalb haben wir diesen Bereich in “Aktuelles” umbenannt. De facto ist es aber immer noch das allen bekannte Stabi-Blog und sowohl über die zweite und dritte Zeile der neuen Startseite, als auch über das Menü “Aktuelles” erreichbar. Wir hoffen, dass dies nur in der Übergangszeit ein Problem darstellt und dass sich mit der Zeit alle an diesen Weg gewöhnen. Darüber hinaus hat sich auch die Adresse des Blogs nicht geändert und wer mag, kann sich diese direkt in seinen Lesezeichen abspeichern: https://blog.sub.uni-hamburg.de/ oder den RSS-Feed (Info) des Blogs abonnieren: https://blog.sub.uni-hamburg.de/?feed=rss2 .

    Zu 2.: Auch der Erhalt bzw. Ersatz der verloren gegangenen Bücher ist im Sinne der Gesamtheit der Nutzer, auch wenn in Zukunft der Einzelne, der ein Buch verliert, eine höhere Bearbeitungsgebühr bezahlen muss. Der soziale Aspekt, den Sie anbringen (“betuchtere Bibliothekskunden sich das „Recht“ zu überziehen erkaufen”), ist nicht ganz von der Hand zu weisen, aber genauso kann man auch argumentieren, dass viele, die den bisher vergleichsweise “günstigen” Weg beschritten, die Verzugsgebühren in Kauf zu nehmen und dadurch Titel für andere zu blockieren, werden sich das in Zukunft gut überlegen müssen, da es sie mit zunehmender Dauer eben doch einen nennenswerten Betrag kosten wird. Und dem Rechenbeispiel des Studierenden, der im “UNI-Stress 4 Bücher in 2 Wochen” vergisst zurückzugeben, sei die größere Transparenz angeführt, da der Student im Stress ja per E-Mail rechtzeitig über die anstehende Rückgabe informiert wird, worauf er die Titel verlängern oder zurückgeben kann.

    P.S.: Zu Ihrem einleitenden Fragezeichen: Unter meinem Kürzel MJGT verbirgt sich der Name Markus Trapp.

  5. […] Weitere Informationen zur Gebührenordnung finden Sie hier. […]

  6. […] Weitere Informationen zur Gebührenordnung finden Sie hier. […]

Schreiben Sie einen Kommentar