Vorabinfo: Neue Gebührenordnung Wiss. Bibliotheken
26. Februar 2016
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Neue Gebührenordnung für Wissenschaftliche Bibliotheken in der Freien und Hansestadt Hamburg ab 01.04.2016
Der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg wird zum 01.04.2016 eine neue Gebührenordnung für die Wissenschaftlichen Bibliotheken der FHH erlassen. In der Gebührenordnung sind auf der Grundlage des Hamburgischen Gebührengesetzes die von den Wissenschaftlichen Bibliotheken zu erhebenden Benutzungs- und Verwaltungsgebühren festgeschrieben.
An den grundlegenden Benutzungsgebühren ändert sich nichts. Bitte beachten Sie aber, dass die Gebührenerhebung für Leihfristüberschreitungen nach dem Modell anderer Bundesländer von Verzugsgebühren auf Säumnisgebühren umgestellt wird. Dies bedeutet mehr Transparenz, da die Säumnisgebühren der SUB jederzeit im Nutzerkonto sichtbar sind und schneller eine Benachrichtigung erfolgt, wenn die Leihfrist eines Mediums abgelaufen ist. Die Bibliotheken, die dies nicht bereits anbieten, werden zudem eine Rückgabeerinnerung vor Leihfristende einführen, so dass rechtzeitig vor der Entstehung der ersten Gebühr eine Benachrichtigung erfolgt.
In der Gebührenhöhe für die Überschreitung der Leihfrist erfolgt nach 20 Jahren ohne Änderung der Gebühren eine Anpassung an bundesweite Standards. Ein Grund hierfür sind die zum Teil erheblichen Leihfristüberschreitungen auch vorgemerkter Medien, die anderen Nutzerinnen und Nutzern der Bibliotheken den Zugang zu den entsprechenden Medien vorenthalten. Mit der Anpassung ist daher eine neue Staffelung verbunden, bei der sich die Gebührenhöhe pro Woche der Leihfristüberschreitung erhöht. In der ersten Woche nach dem Ablauf der Leihfrist ändert sich nichts, es bleibt bei einem Euro pro überzogenem Medium. Danach entwickelt sich die Staffelung wie folgt:
Ab der zweiten Woche 2,- € zusätzlich
Ab der dritten Woche 5,- € zusätzlich
Ab der fünften Woche 10,- € zusätzlich
Maximal fallen damit pro Medium 18,- € an. Der Maximalbetrag lag bisher bei 25,- €, wurde aber erst nach längerer Zeit erreicht.
Bitte beachten Sie, dass die neue Gebührenordnung für alle Medien gilt, die sich am 01.04.2016 in der Ausleihe befinden, auch diejenigen, deren Leihfrist bis zum 31.03.2016 schon abgelaufen ist.
Die endgültige Umstellung werden wir noch einmal rechtzeitig ausführlich ankündigen, um Ihnen die Gelegenheit zu geben, die Medien mit abgelaufener Leihfrist noch zu den alten Konditionen zurückzugeben.
Die generellen Regelungen zur Ausleihe und Verlängerung bleiben wie sie sind. Die überwiegende Mehrheit der Nutzerinnen und Nutzer der Wissenschaftlichen Bibliotheken ist also von der Anpassung der Gebührenordnung nicht betroffen.