20 Jahre Berliner Erklärung über den offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen
9. März 2023
von Isabella Meinecke — abgelegt in: Open Access,Open Science — 1.473 Aufrufe
Die Berliner Erklärung über den offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen (im Original: Berlin Declaration on Open Access to Knowledge in the Sciences and Humanities) wurde am 22. Oktober 2003 verfasst. Sie gehört neben der Budapester Erklärung 2001 (BOAI Declaration) und dem Bethesda-Statement On Open Access Publishing 2003 zu den wichtigen Positionierungen, die die Idee und den Begriff des Open Access etablierten und wesentliche Impulse für eine weltweite Bewegung setzten.
Die Kernbotschaft: Wissenschaftliche Inhalte und Kulturgüter sollen digital für alle frei zugänglich werden.
Auch nach 20 Jahren noch aktuell
Die Berliner Erklärung ist auch nach 20 Jahren immer noch zeitgemäß: Ihre Definition von einem “offenen Zugang” (Open Access) geht konform mit aktuellen Nutzungsanforderungen für eine offene Wissenschaft (Open Science), die neben der kostenfreien Lektüre auch Nachnutzung und Bearbeitung von wissenschaftlichen Veröffentlichungen und Materialien benötigen. Darüber hinaus unterstützt die Berliner Erklärung auch den Open-Source-Gedanken (Software soll offen sein) und implizit Open Data (offene Daten). Sie schließt zudem auch das kulturelle Erbe in die Forderung nach einem freien (digitalen) Zugang mit ein.
SUB Hamburg unterstützt die Berliner Erklärung
Die SUB Hamburg teilt die Visionen und Ziele der Berliner Erklärung. Sie unterstützt Open Access und Open Science. Die SUB hat ihr Engagement 1998 mit dem Dissertationsrepositorium für die Universität Hamburg begonnen und seit 2006 insbesondere durch breite Maßnahmen in der Retrodigitalisierung (Hamburger Kulturgut Digital), bei den Publikationsdiensten und der Publikationsunterstützung (APC-Rabatte) vorangetrieben. So war die SUB an zahlreichen Projekten im Programm Hamburg Open Science beteiligt, hat ihre Daten für den Kulturhackathon Coding Da Vinci Nord zur Verfügung gestellt und engagiert sich im Bereich Digital Scholarship/Digital Humanities. Seit Anfang diesen Jahres engagiert sich die SUB im Rahmen des EU-Projekts „Creating a Robust Accessible Federated Technology for Open Access“ (CRAFT-OA) mit 23 Partnereinrichtungen in 14 europäischen Ländern für die Weiterentwicklung des Diamond-Open-Access-Modells, das die Förderung des freien Publizierens und freien Lesens wissenschaftlicher Publikationen zum Ziel hat.
Die Unterzeichnung der Berliner Erklärung ist somit ein logischer Schritt und entspricht dem Selbstverständnis der SUB Hamburg als Dienstleister für eine offene Wissenschaft und Gesellschaft.
Die Berliner Erklärung richtet sich an wissenschaftliche Institutionen, aber auch an wissenschaftsunterstützende sowie kulturelle Einrichtungen wie Bibliotheken, Archive und Museen. Zu den Erstunterzeichnern gehören u. a. neben der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), dem Wissenschaftsrat, der Leibniz-Gemeinschaft und der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) auch der Deutsche Bibliotheksverband (DBV) sowie die DINI e. V – Deutsche Initiative für Netzwerkinformation.
Aus der Berliner Erklärung
(dt. Fassung, eine vollständige Lektüre lohnt!)
- Wir definieren den offenen Zugang oder den ,Open Access’ als eine umfassende Quelle menschlichen Wissens und kulturellen Erbes, die von der Wissenschaftsgemeinschaft bestätigt wurden.
- Die Vision von einer umfassenden und frei zugänglichen Repräsentation des Wissens lässt sich nur realisieren, wenn sich das Internet der Zukunft durch Nachhaltigkeit, Interaktivität und Transparenz auszeichnet.
- Inhalte und Software müssen offen zugänglich und kompatibel sein.
- Open Access-Veröffentlichungen umfassen originäre wissenschaftliche Forschungsergebnisse ebenso wie Ursprungsdaten, Metadaten, Quellenmaterial, digitale Darstellungen von Bild- und Graphik-Material und wissenschaftliches Material in multimedialer Form.
- Die Urheber und die Rechteinhaber solcher Veröffentlichungen gewähren allen Nutzern unwiderruflich das freie, weltweite Zugangsrecht zu diesen Veröffentlichungen und erlauben ihnen, diese Veröffentlichungen – in jedem beliebigen digitalen Medium und für jeden verantwortbaren Zweck – zu kopieren, zu nutzen, zu verbreiten, zu übertragen und öffentlich wiederzugeben sowie Bearbeitungen davon zu erstellen und zu verbreiten, sofern die Urheberschaft korrekt angegeben wird.
- Eine vollständige Fassung der Veröffentlichung sowie aller ergänzenden Materialien, einschließlich einer Kopie der oben erläuterten Rechte wird in einem geeigneten elektronischen Standardformat in mindestens einem Online-Archiv hinterlegt (und damit veröffentlicht), das geeignete technische Standards (wie die Open Archive-Regeln) verwendet und das von einer wissenschaftlichen Einrichtung, einer wissenschaftlichen Gesellschaft, einer öffentlichen Institution oder einer anderen etablierten Organisation in dem Bestreben betrieben und gepflegt wird, den offenen Zugang, die uneingeschränkte Verbreitung, die Interoperabilität und die langfristige Archivierung zu ermöglichen.