FAQ
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Hamburg, Carl von Ossietzky

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Bibliotheksnutzung ab 14.03.2022

14. März 2022
von ST — abgelegt in: Aktuelles — 1.801 Aufrufe

Ab Montag, den 14.03.2022, passen wir die Regelungen für den Aufenthalt in der Staats- und Universitätsbibliothek etwas an:

  • Die Gruppenarbeitsplätze sind wieder alle verfügbar: ab sofort kann im Gruppenarbeitsbereich (2. Etage), dem Kreativbereich im hinterem MediaLab (2. Etage) und an den Einzeltischen im Informationszentrum (1. Etage) wieder in Kleingruppen gelernt und gearbeitet werden.
  • Für den Lesesaal wird die Garderobenpflicht wieder eingeführt – Tragekörbe stehen bei den Garderobenschränken im Erdgeschoss und vorm Lesesaal-Eingang bereit.

Darüber hinaus gelten weiterhin die bekannten Regelungen für den Zugang zur Bibliothek:

  • kein Zutritt mit typischen Symptomen einer Infektion mit dem Coronavirus
  • FFP2-Maskenpflicht: Das Tragen einer FFP2-Maske ist im gesamten Bibliotheksgebäude – auch an den Arbeitsplätzen – verpflichtend.
  • Beachten Sie – außer am Arbeitsplatz – stets den Mindestabstand von 1,5 m
  • Essen ist im gesamten Gebäude nicht erlaubt

Weitergehende Informationen finden Sie auch auf unserer Webseite FAQ CoVid19.

Grundlage für die Regelungen sind die aktuell gültige Fassung der Eindämmungsverordnung der Freien und Hansestadt Hamburg sowie das aktualisierte Hygienekonzept der Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg.

2 Antworten zu “Bibliotheksnutzung ab 14.03.2022”

  1. Ann sagt:

    Wurde die Maskenpflicht jetzt aufgehoben?

  2. ST sagt:

    @Ann: ab dem 2.Mai 2022 besteht in der Stabi keine Verpflichtung mehr für das Tragen einer FFP2-Maske. Wir empfehlen aber weiterhin das Tragen einer FFP2- oder medizinischen Maske, insbesondere wenn ein Abstand von 1,5m nicht eingehalten werden kann. Das ist ja an einigen Arbeitsplätzen durchaus der Fall.

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