Bibliotheksnutzung ab 31.01.22: FFP2-Maskenpflicht und Abschaffung der Reinigungspause
27. Januar 2022
von TO — abgelegt in: Aktuelles — 2.616 Aufrufe
Ab Montag, den 31.01.2022, gelten neue Regelungen für den Aufenthalt in der Staats- und Universitätsbibliothek:
- Die Reinigungspause entfällt, die Arbeitsplätze sind wieder durchgehend zugänglich:
Mo-Fr 9-24 Uhr, Sa-So 10-24 Uhr - FFP2-Maskenpflicht: Das Tragen einer FFP2-Maske ist im gesamten Bibliotheksgebäude – auch an den Arbeitsplätzen – verpflichtend.
Darüber hinaus gelten weiterhin die bekannten Regelungen für den Zugang zur Bibliothek:
- 3G-Nachweis für das gesamte Gebäude (auch für Ausleihe/Rückgabe)
- Kontaktdatenerhebung bei der Nutzung von Arbeitsplätzen
Weitergehende Informationen finden Sie auch auf unserer Webseite FAQ CoVid19.
Grundlage für die Regelungen sind die aktuell gültige Fassung der Eindämmungsverordnung der Freien und Hansestadt Hamburg sowie das aktualisierte Hygienekonzept der Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg.
Wieso wird nicht nach dem 2g+ Modell in der Staatsbibliothek gearbeitet? Ich verstehe diesen Schritt nicht, Sie lassen weiterhin nicht Genesene/Geimpfte ins Gebäude und dafür müssen alle anderen FFP2 Masken tragen (permanent und überall)?
Zudem hat es schon mit den OP-Masken bei Ihnen nicht funktioniert, die Sicherheitsleute haben keinen angesprochen, der die Maske z.B. unter der Nase getragen hat oder die Maske so aufsetzt, dass diese nur vor dem Gesicht geflattert hat (also keinen Schutz geboten hat). Ausnahme war, wenn Leute gar keine Maske trugen, dann wurden auch mal Daten erfasst, was wiederum keine Konsequenzen nach sich zog.
In der Mensa nebenan kann man mit Nachweis den ganzen Tag ohne Maske sitzen und essen (in einem weitaus schlechter klimatisierten Raum).
Könnten Sie mich evtl. aufklären wie Sie zu solchen Entscheidungen kommen?
@Anton: Die Staats- und Universitätsbibliothek als zentrale Ausleihbibliothek der Hamburger Hochschulen und Versorgerin mit wissenschaftlicher Literatur, die u.a. auch die Ausbildung sicher stellen soll, kommt mit der 3G-Regel ihrem Bildungsauftrag gemäß §5Abs 1 GG nach und muss daher weiterhin für alle und nicht nur für einen eingeschränkten 2G+-Personenkreis nutzbar zu sein.
Die Einführung der FFP2-Masken ist in der aktuellen Phase der Pandemie eine sinnvolle, zusätzliche Schutzmaßnahme, die wir analog zur UHH umsetzen.
Unser Wachpersonal kommt der Vorgabe regelmäßig nach, Nutzer*innen, die sich nicht an das Masken-Gebot halten, nicht nur anzusprechen, sondern im Wiederholungsfall auch die Daten zu erfassen, so dass die Benutzungsleitung bei Regelbrüchen zeitnah Hausverbote erteilen kann. Dass es hierunter immer wieder hartnäckige Wiederholungstäter*innen gibt, die sich – sobald der Wachdienst außer Sicht ist – dem Solidarprinzip entziehen, ist im Einzelfall nicht sofort lösbar. Allerdings haben wir in den letzten Wochen vermehrt gerade für diese Gruppe mehrfach maskenspezifische Hausverbote ausgesprochen. Dass dies aktuell notwendig ist, bedauern wir im Hinblick auf ein harmonisches Miteinander übrigens sehr.