FAQ
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Hamburg, Carl von Ossietzky

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Arbeitsplätze ab 19.5. wieder zugänglich

14. Mai 2021
von ST — abgelegt in: Aktuelles — 11.490 Aufrufe

Die Stabi kann ab Mittwoch, 19.5. wieder die Nutzung von jeweils 130* Arbeitsplätzen in zwei Zeitfenstern anbieten. Das Angebot der täglich 260* Reservierungen richtet sich primär an Angehörige der Hochschulen und setzt die Einhaltung umfassender Hygieneregelungen voraus:
Unter anderem muss in geschlossenen Räumen ständig eine medizinische Maske getragen werden. Zudem ist ein tagesaktueller negativer Coronatest bzw. ein Impf- oder Genesenennachweis* gemäß der Eindämmungsverordnung Voraussetzung für den Zugang zu den Arbeitsplätzen. Das Reservierungstool wird voraussichtlich am Montag, 17.5. im Laufe des Tages freigeschaltet.

PC-Arbeitsplätze sowie ein Kopierer- und Druckerangebot gibt es vorerst noch nicht, Scanmöglichkeiten sind für die Stabi-Medien eingeschränkt vorhanden.

Die Fachbibliotheken der Universität Hamburg planen ab der kommenden Woche ebenfalls wieder einen eingeschränkten Präsenzbetrieb.

*Update 17.05.2021: mit der inzwischen aktualisierten Eindämmungsverordnung greift §18(4) in Verbindung mit §13(2) und lässt nur eine entsprechend reduzierte Personenanzahl zu.

*Update 22.05.2021: Negativer Test-, Impf- oder Genesenennachweis entfällt ab sofort nach der aktualisierten Eindämmungsverordnung vom 22.05.2021 wieder.

Öffnungszeiten und Serviceangebote im Überblick

Reservierung von Einzelarbeitsplätzen (keine Gruppenarbeit möglich)
Mo-Fr 9-16 und 17-24 Uhr
Sa-So 10-16 und 17-24 Uhr

Kontaktlose Ausleihe und Rückgabe
Mo-Fr 11-24 Uhr
Sa-So 10-24 Uhr
Kurzaufenthalt, d.h. keine Reservierung und kein Testnachweis etc. notwendig

Serviceplatz
Mo-Fr 11-18 Uhr

zusätzlich ab 25.5.2021:

Auskunft
Mo-Fr 11-18 Uhr

Lesesaal-Service (Buchausgabe)
Mo-Fr 9-18 Uhr

Handschriften-Lesesaal
Mo-Fr 13-16 Uhr (nur mit Reservierung per E-Mail)

Kontakt

Antworten auf viele Fragen gibt unser FAQ zu Covid-19

Auskunft: auskunft@sub.uni-hamburg.de, Tel. 040 42838 2233
Ausleihzentrum: ausleihzentrum@sub.uni-hamburg.de, Tel. 040 42838 5809
Lesesaal: lesesaal@sub.uni-hamburg.de,Tel. 040 42838-2261

24 Antworten zu “Arbeitsplätze ab 19.5. wieder zugänglich”

  1. He Liu sagt:

    Ist es notwendig, in ein Testzentrum zu gehen, um dieses tägliche Negativzertifikat zu erhalten? Es gibt nur einen kostenlosen Test für einen Bürger pro Woche. Es wäre zu kostspielig für die Studenten, jeden Tag ein Negativzertifikat von Testzentrum abzuholen.Kann ich es validieren, indem ich es selbst am Eingang mit Antikörper-Schnelltest vorlege?

  2. ST sagt:

    @He Liu: Selbsttests sind nach der Eindämmungsverordnung nicht zulässig. Hamburg ermöglicht allen Bürgerinnen und Bürgern mindestens einmal pro Woche eine kostenlose Antigen-Schnelltestung. In näherer Umgebung der Stabi befinden sich mehrere Testmöglichkeiten, u.a. am Hauptgebäude der UHH – Edmund-Siemers-Allee. Eine Übersicht bietet diese Karte: https://www.hamburg.de/corona-schnelltest/

  3. Thomas Tellme sagt:

    Hallo, ist nun künftig auch ein tagesaktueller negativer Coronatest bzw. ein Impf- oder Genesenennachweis gemäß der Eindämmungsverordnung Voraussetzung für den kurzen Zugang zur Buchausleihe bzw. Buchrückgabe oder beispielsweise zur Verlängerung der Lesekarte – für Stadtleser – im Erdgeschoss der Stabi?

  4. ST sagt:

    @Thomas Tellme: Nein, wie schon bei den Serviceinfos erwähnt, ist die Ausleihe ein Kurzaufenthalt und ist ohne Test etc. möglich. Dasselbe gilt für Ausweisfragen am Serviceplatz. Hier bieten wir aber weiterhin bevorzugt die Ausweisverlängerung per Mail an, so dass dieser Weg zur Stabi momentan ganz entfallen kann. https://www.sub.uni-hamburg.de/service/faq-covid-19.html

  5. Julien Limbach sagt:

    Moin,

    ich hab in der Eindämmungsverordnung gelesen, dass beim Verweilen am Sitzplatz keine Maske getragen werden muss.
    In diesem Informationstext ist allerdings von “ständig” die Rede. Wenn ich also ab Mittwoch gerne die Möglichkeit wahrnehmen würde meine Bachelor Arbeit an einem Arbeitsplatz in der Stabi zu schreiben, auf welche Aussage kann ich mich nun verlassen?

  6. AO sagt:

    Ab wann können denn nicht Angehörige der Hamburger Hochschulen Arbeitsplätze reservieren?

  7. OOT sagt:

    Muss der Bibliotheksausweis noch gültig sein, um die Arbeitsplätze zu reservieren? (Für die Ausleihe natürlich, aber nur zum Lernen ist meine Frage)

  8. ST sagt:

    @Julien Limbach: “Keine Maske am Arbeitsplatz” stammt noch aus der alten Eindämmungsverordnung. Ab 17.5. gilt für Bibliotheken §18 (4) Satz 4 „Für anwesende Personen gilt in geschlossenen Räumen die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske nach § 8“.

  9. ST sagt:

    @OOT Der Zugang zur Bibliothek ist weiterhin an einen gültigen Bibliotheksausweis geknüpft. Und für die Nutzung unseres Arbeitsplatzangebots ist er selbstverständlich auch Voraussetzung.

  10. ST sagt:

    @AO: das Angebot richtet sich primär an Angehörige der Hochschulen, bei wichtigem wissenschaftlichen Interesse können auch weitere Personen mit einem gültigen Bibliotheksweis einen Arbeitsplatz reservieren. Der Ausweis belegt in diesem Fall das Interesse.

  11. Jusef Naim sagt:

    Ich studiere an einer Universität im Süden Deutschlands und kann dies natürlich mittels aktueller Immatrikulationsbescheinigung bzw. Studentenausweis nachweisen. Ein gesonderter Bibliotheksausweis existiert bei uns nicht(Ausleihe läuft über Studentenausweis). Habe ich Zugang zur StaBi Hamburg ?

  12. ST sagt:

    @Jusef Naim: Es genügt in diesem Fall nicht ein gültiger Ausweis einer anderen Bibliothek, sondern natürlich nur der vom Bibliothekssystem Universität Hamburg.
    Alle Infos zum Bibliotheksausweis finden Sie auf unserer Website: https://www.sub.uni-hamburg.de/service/leihen-liefern/bibliotheksausweis.html

  13. js sagt:

    Hallo, bezüglich des Impfnachweises, reicht es aus, den Nachweis der 1. Impfung vorzulegen oder muss man vollständig geimpft sein (im Falle einer 2 -Impfung). Vielen Dank und ich freue mich auf einen baldigen Besuch in der Bibliothek,

  14. ST sagt:

    @js: Das ist nicht möglich, die Eindämmungsverordnung gibt in §2,5 vor, dass es sich um einen dokumentierten, vollständigen Impfschutz handelt muss.

  15. Alma sagt:

    Kann ich das Testergebnis auch auf dem Handy vorzeigen oder muss das ausgedruckt werden?

  16. ST sagt:

    @Alma: beide Varianten sind möglich

  17. MZ sagt:

    Wie sieht es mit der Nutzung von Präsenzbestand aus? SUB und Haus Martha-Muchow-Bibliothek?

  18. ST sagt:

    @MZ: Die Präsenzbestände sind mit der Arbeitsplatzreservierung nutzbar, der Zugang zur Martha-Muchow-Bibliothek sollte am besten tagesaktuell auf deren Website nachgesehen werden: https://www.ew.uni-hamburg.de/mmb/benutzung/aktuelles.html

  19. Lara sagt:

    Braucht man keinen Testnachweis mehr?

  20. ST sagt:

    @Lara: Ja, so wie im Update vom Beitrag erwähnt, ist es in der derzeitigen Eindämmungsverordnung vom 22.5.2021 keine Zugangsvoraussetzung mehr.

  21. Hendrik sagt:

    Zur welchen Uhrzeit werden die Anmeldungen freigeschaltet, die bspw. bis dato noch unzugänglich sind?

  22. ST sagt:

    @Hendrik: Die Freischaltung erfolgt nicht zu einem festen Zeitpunkt, um so möglichst vielen unterschiedlichen Nutzer*innen die Möglichkeit zu geben, einen der Reservierungstermine zu erhalten.
    Sobald Termine buchbar sind, wird ein entsprechender Link in dem Tagesfenster aktiviert.

  23. Joschi sagt:

    Wann stellt die Stabi endlich wieder Internet-Arbeitsplätze zur Verfügung? Seit nunmehr 16 Monaten stehen die entsprechenden Computer ungenutzt im Katalog- und Lesesaal herum und Nutzer, die zuhause keinen Internet-Anschluß haben, sind vom Web abgeschnitten. Nicht einmal Katalogrecherchen im Selbstausleihbereich sind möglich. Was ist eine Bibliothek wert, deren Kataloge man nicht benutzen kann?
    Mochte man in der ersten Zeit nach Beginn der Corona-Pandemie noch Verständnis für die bestehenden Unzulänglichkeiten haben, so ist dies mittlerweile zumindest bei mir nicht mehr vorhanden. Warum nicht wenigstens ein paar Arbeitsplätze mit ausreichend Abstand für Nutzer, die glaubhaft machen können, daß sie keinen eigenen Internet-Zugang haben? Es war über ein Jahr Zeit, sich da eine Lösung zu überlegen.
    Die fortdauernde Verweigerung von Internet-Arbeitsplätzen ist ein Armutszeugnis für eine Bibliothek, die sich ansonsten stets rühmt, Vorreiterin in Sachen Digitalisierung zu sein…

  24. ST sagt:

    @Joschi: In einer Pandemie-Situation, die es uns aufgrund der weiterhin geltenden Eindämmungsverordnung nur ermöglicht, überhaupt eine begrenzte Anzahl von Arbeitsplätzen anzubieten, müssen wir entscheiden, wie dieses Angebot der Mehrheit unserer Nutzer*innen bestmöglich dient. Die Nachfrage nach Lernplätzen übersteigt bereits regelmäßig die vorhandene Anzahl.
    Als Ersatz für die PCs mit E-Medienzugang haben wir den Fernzugriff über die UHH-Angehörigen hinaus bis hin zu den individuellen Nutzer*innen ausgeweitet – auch dies nun schon seit 16 Monaten. Bei einem PC-Angebot vor Ort erlischt diese Option umgehend und wir würden einer wirklichen Vielzahl an Nutzer*innen, die noch nicht wieder die Möglichkeit haben, zu uns kommen, die Chance auf einen leichten Zugriff auf Literatur verwehren, um ihre wissenschaftlichen Arbeiten fortzusetzen.
    Der SB-Bereich – wie das gesamte Ausleihzentrum – ist zudem vorerst nicht für den längeren Aufenthalt, z.B. einer Katalogrecherche, vorgesehen. Nur deshalb unterliegt auch nicht einer zusätzlichen Kontaktdatenerhebung, sondern kann zur schnellen, kontaktlosen Ausleihe bequem betreten werden.

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