Eingeschränkte Ausleihe in der Stabi ab dem 27.04.2020 – Details
22. April 2020
von SH — abgelegt in: Aktuelles — 16.231 Aufrufe
Ab Montag, den 27.04.2020 öffnet die Stabi das Ausleihzentrum Mo – Fr von 12 – 18 Uhr. Ab dem 27.04.2020 wird die Bestellmöglichkeit im Katalogplus wieder angeschaltet.
Sie können ab dann dringend benötigte Literatur bestellen und ab dem nächsten Werktag zwischen 12 und 18 Uhr in den Abholregalen im SB-Bereich abholen und ausleihen. Voraussetzung ist ein gültiger Bibliotheksausweis. Nur mit diesem können Sie die Bibliothek betreten.
Die Bücher liegen nach der Bestellung 7 Werktage für Sie bereit.
Bestellbar sind die Magazinbestände der Stabi. Aus technischen Gründen kann die Bestellung auf Bestände, die nur in den Lesesälen benutzbar sind, nicht verhindert werden, auch wenn die Medien hier zur Zeit noch nicht bereitgestellt werden können. In Ihrem Bibliothekskonto finden Sie an dieser Stelle den Hinweis: „Nicht gefunden“ Also schauen Sie bitte unbedingt in Ihr Bibliothekskonto, bevor Sie sich zu uns auf den Weg machen.
Bestände der Speicherbibliothek Hamburg werden ab dem 01.05.2020 bestellbar sein und zunächst zwei Mal wöchentlich bereitgestellt.
Die Lehrbuchsammlung ist geschlossen, der Bestand ist bestellbar und wird ebenfalls in den Abholregalen bereitgelegt.
Der Bestand des SB-Bereichs (Signaturen A 2006/ – A2020/) ist in Selbstbedienung zugänglich und über die Selbstverbucher ausleihbar.
Unsere Selbstverbucher haben in der Zwischenzeit eine neue Software bekommen, sie sind jetzt noch einfacher und mit weniger Klicks bedienbar. Ganz und gar selbsterklärend.
Was ist mit Bestellungen, Vormerkungen und Fernleihen, die Sie vor Beginn der Schließung bestellt hatten und die jetzt in den Abholregalen liegen? Die liegen dort noch bis zum 11.05.2020 für Sie bereit, danach werden sie abgeräumt.
Sie können Bücher über das Rückgaberegal zurückgeben, die Säumnisgebühren bleiben aber zunächst ausgesetzt, um Ihnen unnötige Wege zu ersparen.
Neue Bibliotheksausweise, die wir seit der Schließung ausgestellt haben, schicken wir Ihnen, beginnend am Donnerstag, den 23.04.2020, per Post zu. Wenn Sie sich einen Bibliotheksausweis ausstellen lassen wollen, melden Sie sich bitte weiterhin online an und schreiben dann eine Mail an ausleihzentrum@sub.uni-hamburg.de mit der Bitte um Ausweisausstellung. Auch Ausweisverlängerungen sind weiterhin nur per Mail an ausleihzentrum@sub.uni-hamburg.de mit Übersendung von Scans der erforderlichen Papiere möglich.
[Update 5.5.2020:]
Stadtleser*innen aus der Metropolregion Hamburg bekommen ab jetzt auch einen neuen Bibliotheksausweis ausgestellt und zugeschickt, denn seit der Teilöffnung in der Vorwoche können ja auch sie einen bestimmten Teil der Literatur vor Ort selbst entleihen oder bestellte Literatur mit ihrem Bibliotheksausweis an den Selbstbedienungsterminals im Ausleihzentrum abholen.
[Ende Update 5.5.2020]
Die Kassenautomaten sind in Betrieb.
Sie möchten etwas per Fernleihe bestellen? Wenn Sie bereits Fernleih-Coupons besitzen, können Sie diese für Ihre Bestellungen unbegrenzt verwenden. Besitzen Sie noch keine Fernleih-Coupons, kontaktieren Sie uns bitte kurz unter fernleihe@sub.uni-hamburg.de.
Bitte beachten Sie unbedingt die notwendigen Maßnahmen zur Kontaktvermeidung sowie der Abstands- und Hygienevorschriften, die Sie hier finden!
Wie lange kann ich die Bücher denn noch behalten, obwohl die Ausleihdauer überschritten ist? Wegen der aktuellen Lage würde ich die Rückgabe möglichst noch ein wenig verzögern, möchte aber natürlich keine Gebühren dafür bezahlen.
@Lena: Auch nach der eingeschränkten Öffnung der Bibliothek zur Ausleihe und Rückgabe bleiben die Gebührenläufe ausgesetzt, so dass Sie Ihre Bücher zunächst ohne die Entstehung von Säumnisgebühren behalten können. Um allerdings möglichst vielen Nutzer*innen die Ausleihe im Sommersemester zu ermöglichen, werden wir die fälligen Bücher im Laufe der ersten Maihälfte zurückfordern und nach einer ausreichenden Kulanzfrist auch die Gebührenläufe wieder aktivieren. Hierüber werden alle Entleiher*innen rechtzeitig benachrichtigt. Derzeit besteht also kein akuter Handlungsbedarf, wenn von Ihnen entliehene Bücher überfällig sind.
Hallo,
wie ist das Personenaufkommens in der verkürzten Öffnungszeit von 12 bis 18 Uhr?
Gibt es lange Einlasschlagen oder kann man den Weg zur Stabi mit dem angehäuften Bücherberg auf sich nehmen?
@Anne: Die Wartezeiten schwanken sehr stark. Generell ist der Andrang am späteren Nachmittag weniger groß. Die maximale Wartezeit betrug bisher 20-30 Minuten.
Hallo!
Vorschlag: Um die Wartezeiten zu verkürzen und die Gefahr der Ansteckung vor dem SUB-Gebäude zu reduzieren, könnten Slots festgesetzt werden, zu denen die SUB aufgesucht werden darf. Diese Slots könnten sich an den Endziffern der Leseausweisnummern orientieren, so dass kein zusätzlicher Verwaltungsaufwand entstünde, diese Festsetzung nur einmal auf der Internetseite festgelegt würde. Beispiel: Endziffer 3 und 5: Montags 12.00 Uhr – 13.00 Uhr, mittwochs 15.00 Uhr – 16.00 Uhr. Für alle anderen Nutzer, die diese Slotzeiten nicht wahrnehmen können, bliebe eine zusätzliche Stunde am Tag frei.
Beste Grüße
Tomas Unglaube
Hallo,
gelten diese Informationen auch für die Teilbibliotheken?
@Thomas Unglaube: Danke für Ihre Anregung. Eine solche Regelung würde nicht nur den organisatorischen Aufwand für beide Seiten erhöhen, sondern auch die möglichen Besuchszeiten für unsere Nutzer*innen auf viel kleinere Zeitfenster eingrenzen. Natürlich beobachten wir die Entwicklung sehr genau und denken über Änderungen und Weiterentwicklungen nach.
@Darina: Zu Ihrer Frage gibt es einen eigenen Punkt in den FAQ:
Zwei Fragen,
gilt zum Betreten der Bibliothek auch mein Ausweis der LEhrerbibliothek (da diese ja auch zur Stabi gehört)? Und ist es möglich die Buchscanner zu nutzen? Ich bin mir unsicher, ob das unter “längere Aufenthalte” fällt.
Mit freundlichen Grüßen
@Lea: Die Lehrerbibliothek gehört nicht zur Stabi. Deren Ausweis funktioniert daher bei uns nicht.
Die Buchscanner sind nicht zugänglich bzw. abgeschaltet. Die Teilöffnung des Ausleihzentrums ist strikt auf Ausleihe und Rückgabe beschränkt.
Sehr geehrte Damen und Herren,
welchen Vorteil für die Beschäftigten oder uns Leser*innen bringt die derzeitige starke Beschränkung der Öffnungszeiten? Die vor Corona gültigen großzügigen Zugangszeiten sollten doch gerade eine gewünschte Entzerrung ermöglichen, aber irgendwo muss ein Haken sein.
Vielen Dank für Ihr Engagement!
@Andi: Danke für Ihren Kommentar. Was die Öffnungszeiten der Teilöffnung anbelangt, wir gehen hier – wie bereits an anderer Stelle kommentiert – schrittweise vor und arbeiten im Hintergrund schon an Erweiterungen. Allerdings muss jeder Schritt in Hinblick auf die vor Ort verfügbaren Personalressourcen und die Arbeitsorganisation unter der Maßgabe des Gesundheitsschutzes auch für unsere Mitarbeiter*innen und die Beschäftigten unseres Wachdienstes abgewogen werden. Die jetzt gewählte Regelung vereinbart die unterschiedlichen Vorgaben optimal und wird laufend überprüft.
Hallo,
planen sie wegen der angekündigten Lockerungen seitens der Bundesregierung, demnächst wieder vollständig zu öffnen?
@Gerschmi: Es laufen, wie bereits angekündigt, im Hintergrund die Planungen für eine weitere schrittweise Öffnung. Sobald es Neuigkeiten gibt und die Termine feststehen, verkünden wir das rechtzeitig hier im Blog und auf der Website.
Dieser Satz ist für mich interpretationsbedürftig: “Stadtleser*innen aus der Metropolregion Hamburg bekommen ab jetzt auch einen neuen Bibliotheksausweis ausgestellt und zugeschickt, denn seit der Teilöffnung in der Vorwoche können ja auch sie einen bestimmten Teil der Literatur vor Ort selbst entleihen oder bestellte Literatur mit ihrem Bibliotheksausweis an den Selbstbedienungsterminals im Ausleihzentrum abholen.” (Update 5.5.20)
Als Stadtleser aus Hamburg konnte ich doch schon vor Corona selbst entleihen. Was ist das Neue daran, das es nötig macht, mir einen neuen B-Ausweis zuzusenden?
@Martin: Neue Stadtleser, die in der Metropolregion wohnen, konnten bis dato nur über den Virtual-Walk-In-Service elektronische Ausleihen tätigen. Jetzt können Stadtleser aus der Metropolregion einen Ausweis bekommen, weil sie damit auch Bücher ausleihen können.
Ihr habt leider versäumt irgendwo anzugeben, WAS EIN STADTLESER IST! Das ist schon ne intellektuelle Ausnahmeleistung. Bravo!
@Jens Mander: Wir strengen unseren Intellekt an und holen dieses Versäumnis gerne nach: Bei den Nutzergruppen unterscheiden wir – vereinfacht ausgedrückt – zwischen Uniangehörigen und Stadtleser*innen. Letztere sind also Nutzer*innen der Stabi, die nicht der Universität Hamburg angehören.