Neues Online-Formular für Ihre Erwerbungsvorschläge
18. August 2010
von Markus Trapp — abgelegt in: Aktuelles — 5.445 Aufrufe
Wie Sie wissen, können Sie der Stabi Erwerbungsvorschläge machen, wenn Sie einen Titel in unserem Bestand vermissen oder die Anschaffung eines gefragten Werkes als Mehrfachexemplar für sinnvoll halten. Wenn der von Ihnen vorgeschlagene Titel in unser Erwerbungsprofil passt und entsprechende Mittel zur Verfügung stehen, schaffen wir den Titel gerne an. Das Online-Formular zur Entgegennahme Ihrer Vorschläge haben wir erneuert. Und zwar an drei Stellen. Was neu ist, und warum, möchte ich Ihnen in diesem Artikel kurz erläutern.
1. Link auf Campus-Katalog:
Im einleitenden Text des Formulars haben wir ganz bewusst noch einmal einen Link auf den Campus-Katalog eingebaut. Bitte fragen Sie vor dem Absenden Ihres Vorschlages ab, ob der Titel nicht schon vorhanden ist.
2. E-Book-Option:
Nach den Titelangaben können Sie im Formular eine neue Option anklicken, in der es heißt: «Ich würde diesen Titel – sofern vorhanden – lieber als E-Book lesen.» – Bitte setzen Sie hier ein Häkchen, wenn Sie den Anschaffungsvorschlag lieber in elektronischer Form lesen würden. Da wir einen gewissen Anteil der Literatur auch elektronisch anschaffen, geben Sie uns so wertvolle Hinweise, bei welchen Publikationen dies besonders sinnvoll ist.
3. Anmerkungen:
Das kennen Sie sicher auch: wenn man bei Formularen keinen besonderen Hinweis vorfindet, warum ein Feld wie Anmerkungen auszufüllen ist, lässt man es gerne mal leer. Da auch wir bei der Bearbeitung der Erwerbungsvorschläge festgestellt haben, dass dieses Feld oft leer bleibt, haben wir im Formular an den Rand des Feldes folgenden Satz eingefügt:
«Uns interessiert vor allem: Warum schlagen Sie diesen Titel zur Anschaffung vor?»
Bitte tragen Sie dort ein, weshalb Sie glauben, dass dieser Titel angeschafft werden sollte.
Sie finden das Erwerbungvorschlagsformular in Zukunft auch immer hier im Stabi-Blog. Es ist über einen Button in der Seitenleiste des Blogs unten rechts verlinkt. Und natürlich steht es Ihnen auch wie bisher auf der Website der Stabi in der Rubrik Service und auf den jeweiligen Fachinformationsseiten zur Verfügung.