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Hamburg, Carl von Ossietzky

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Nutzungseinschränkungen in der ZB Recht vom 4.7. – 3.8.

3. Juli 2008
von ST — abgelegt in: Aktuelles,Fachbibliotheken — 3.489 Aufrufe

In der Zeit von Freitag, 4. Juli bis Sonntag, 3. August 2008 (einschließlich) wird die Zentralbibliothek Recht täglich von 12-19 Uhr für fachfremde Nutzer gesperrt. Bitte weichen Sie auf die übrigen Zeiten aus.

Wegen der anstehenden Hausarbeiten werden die in der Zentralbibliothek Recht verfügbaren Leseplätze für rechtswissenschaftliches Arbeiten benötigt. Andere Nutzerinnen und Nutzer werden gebeten, auf die umliegenden Bibliotheken auszuweichen.

Ferner müssen die Lesesäle in den Etagen 1+ bis 5+ im Neubau sowie die Lesesäle in den Etagen 1. bis 4. OG im Altbau weiterhin den rechtwissenschaftlichen Bibliotheksbenutzern vorbehalten bleiben.
Nicht-Juristen können außerhalb des Zeitraums von 12 bis 19 Uhr weiterhin freie Leseplätze in den Galerien im 1. bis 4. OG Altbau benutzen.

Um die Funktionsfähigkeit des Bibliotheksbetriebs aufrechtzuerhalten, sieht sich die Zentralbibliothek Recht zu der oben genannten Einschränkung gezwungen und bittet dafür um Verständnis.

2 Antworten zu “Nutzungseinschränkungen in der ZB Recht vom 4.7. – 3.8.”

  1. Leo Damasio sagt:

    Nicht dass ich mich auf das “Der Mensch ist des Menschen Wolf”-Spiel einlassen möchte: Aber wo bleibt die Gerechtigkeit, wenn in der Jura-Bibliothek fachfremde Bücher vorhanden sind, die den entsprechenden Fachbibliotheken fehlen? Wenn beispielsweise Sekundärliteratur zur aristotelischen Handlungstheorie als “Rechtsphilosophie” geführt werden, und daher in den Philo-Bibliothek nicht auftauchen? Oder die lesbare Ausgabe der Hanserezesse in der Jura-Bibliothek steht, und nicht bei den Historikern – wo sie stehen sollte? Wenn ich diese Bücher für eine schriftliche Arbeit benötige?

    Erst bei einer gerechteren Verteilung der Bücher macht diese Maßnahme meines Erachtens Sinn. Wenn überhaupt. Hier in der Martha Muchow-Bibliothek wettert ja auch niemand gegen die (in letzter Zeit zahlreichen) Jura-Lernenden, die den Leuten hier die Plätze wegnehmen…

  2. Die Zentralbibliothek Recht ist nach wie vor jeden Tag für alle geöffnet, und zwar von 7 bis 12 Uhr (Sa von 8 bis 12 Uhr, So von 10 bis 12 Uhr) und von 19 bis 23.45 Uhr.
    Benötigen Sie für eine Hausarbeit oder ein Projekt Fachliteratur, die nur in der ZB Recht verfügbar ist, oder wird ein Referat oder eine Hausarbeit mit rechtswissenschaftlichem Bezug angefertigt, können Sie die ZB Recht auch weiterhin ohne Einschränkungen benutzen. Einen Antrag hierfür finden Sie auf unserer Homepage unter http://www.zbrecht.uni-hamburg.de unter „ZBR Info-Point“ oder an unserem Informationstresen im Erdgeschoss.
    Georgia Wohlleben
    Leitung der ZB Recht

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