Forschung ohne Bürokratie: Neue Benutzungsregeln im Handschriftenlesesaal
14. Juli 2025
von Anne Liewert — abgelegt in: Aktuelles — 1.476 Aufrufe
Im Handschriftenlesesaal der SUB, in dem schützenswerte Objekte aus den Sondersammlungen für Studium und Forschung eingesehen werden können, gelten besondere Benutzungsbedingungen. So handelt es sich etwa um einen stillen Arbeitsbereich, in dem konzentrierte Einzelarbeit möglich ist. Die Objekte müssen außerdem vorab bestellt werden, da sie extra aus gesicherten Magazinräumen geholt und auf ihren Zustand hin überprüft werden, bevor sie ausgegeben werden können.
Diese und weitere Regeln sind in einem Merkblatt erfasst, das nun aktualisiert wurde. Eine entscheidende Neuerung: Ab dem 14.07.2025 ist es nicht mehr erforderlich, einen schriftlichen Benutzungsantrag unter Angabe des Forschungszwecks zu stellen. Diese Daten werden von der Bibliothek nicht länger erhoben, sondern die Bestellwünsche ohne großen bürokratischen Aufwand bedient. Es soll damit die Forschung an den Beständen erleichtert und unterstützt werden. Zu diesem Zweck ist mit der neuen Fassung der Benutzungsregeln auch das Verbot des Fotografierens abgeschafft. Ohne die Verwendung von Blitzlicht dürfen nun gerne Aufnahmen der Objekte erstellt und genutzt werden.
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