Bibliotheksausweis und Fernleihe: Gebührenanpassung
27. Januar 2025
von TO — abgelegt in: Aktuelles — 219 Aufrufe
Am 3.2.2025 tritt die vom Senat der Freien und Hansestadt Hamburg verabschiedete neue Gebührenordnung für die Staats- und Universitätsbibliothek (SUB) in Kraft. Sie betrifft die Gebühren für Bibliotheksausweise und für Fernleihbestellungen. Die Anpassungen der Gebühren erfolgt aufgrund der hohen Kostensteigerungen im Personal- und Sachkostenbereich.
Bibliotheksausweis
Künftig fallen folgende Gebühren für den Bibliotheksausweis an:
- Jahresausweis: 40 €
- Monatsausweis: 15 €
- Ermäßigter Jahresausweis weiterhin: 5 €
- Jahresausweis für juristische Personen: 160 €
- Zweitausfertigung eines Bibliotheksausweises (gilt für alle Nutzendengruppen): 20 €
Der Halbjahresausweis wird aufgrund der geringen Nachfrage künftig nicht mehr angeboten.
Weiterhin gebührenfrei bleibt der Bibliotheksausweis für:
- Studierende staatlicher Hochschulen im Europäischen Hochschulraum
- Personal und Gäste staatlicher Hamburger Hochschulen nach § 1 HmbHG, der Helmut-Schmidt-Universität – Universität der Bundeswehr Hamburg oder der Evangelischen Hochschule für Soziale Arbeit & Diakonie
- Lehrer:innen der staatlichen Hamburger Schulen
- Auszubildende
- Schüler:innen, die einen Schulabschluss oder eine Berufsausbildung an einer Berufsfachschule anstreben
Fernleihe
Für die Fernleihe fallen künftig folgende Gebühren an:
- Innerdeutscher Leihverkehr: 3 €
- Internationaler Leihverkehr: 6 €
Die vom Senat der Freien und Hansestadt Hamburg am 3.12.2024 beschlossenen Gebührenänderungen finden Sie auf dem Portal Landesrecht Hamburg:
Gebührenordnung der Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg Carl von Ossietzky.