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70 Jahre Grundgesetz – Bibliotheken sind Orte gelebter Demokratie

23. Mai 2019
von Markus Trapp — abgelegt in: Aktuelles — 1.050 Aufrufe

Grafik: Verkündungsformel, Quelle: Wikipedia

Heute vor 70 Jahren wurde das Grundgesetz verkündet. Allerorten wird an dieses wichtige Jubiläum erinnert. Welche Bedeutung eine Verfassung für das Wohl und Wehe einer Gesellschaft hat, kann man daran erkennen, wenn man sich Staaten betrachtet, wo die Verfassung entweder weniger Rechte für die Gesellschaft vorsieht oder ganz einfach nicht beachtet wird. Der 23. Mai ist somit auch ein guter Tag um mit dem Grundgesetz eine ganz besondere Verfassung zu würdigen. Und wir nutzen ganz bewusst die Gelegenheit, gemeinsam mit dem Deutschen Bibliotheksverband (DBV), auf die Bedeutung der Bibliotheken für die Teilhabe an unserer demokratischen Gesellschaft hinzuweisen. In einer Pressemitteilung zum Anlass des 70-jährigen Bestehens des Grundgesetzes schreibt der DBV:

Anlässlich des Tages des Grundgesetzes, das morgen vor 70 Jahren in Kraft getreten ist, erinnert der Deutsche Bibliotheksverband daran, dass Bibliotheken eine wichtige Rolle für die Teilhabe an unserer demokratischen Gesellschaft spielen. Bibliotheken gründen ihr Selbstverständnis auf Artikel 5 des Grundgesetzes, der die Meinungs- und Informationsfreiheit in der Bundesrepublik Deutschland garantiert. Indem sie den ungehinderten Zugang zu allgemein zugänglichen Quellen eröffnen, leisten Bibliotheken einen unverzichtbaren Beitrag zu einem demokratischen Gemeinwesen sowie zur politischen Willensbildung. Sie bieten in politischer, weltanschaulicher und religiöser Hinsicht ausgewogene Bestände an Büchern und Zeitschriften an, die ergänzend zu den Medien und sozialen Kommunikationskanälen zur Meinungsbildung beitragen.

Lesen Sie hier die vollständige Pressemitteilung mit Verweis auf die Publikation „Bibliotheken und Demokratie“: «Bibliotheken sind Orte gelebter Demokratie»

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