Digitale Semesterapparate: (erst einmal) gute Nachrichten
15. Dezember 2016
von Isabella Meinecke — abgelegt in: Aktuelles,E-Medien,Hamburg — 6.992 Aufrufe
Kultusministerkonferenz (KMK), Hochschulrektorenkonferenz (HRK) und die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) haben in einer Grundsatzvereinbarung vom 23.12.2016 eine Einigung zur Anwendung des § 52a des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) getroffen. Im Ergebnis wird die bisherige Regelung (bis 31.12.2016) mit einer pauschalen Vergütung durch Bund und Länder bis zum 30.9.2017 verlängert. Bis zum Wintersemester 2017 wird die AG weiter beraten, um eine befriedigende Lösung vereinbaren zu können. Die Vereinbarung bedarf noch der Zustimmung des Verwaltungsrates der VG Wort und der Amtschefkonferenz der KMK.
(Update vom 3.1.2017)
Gegebenenfalls wird der Gesetzgeber dabei Vorgaben machen, da die CDU-Fraktion im Deutschen Bundestag das Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz aufgefordert hat, den Gesetzentwurf mit einer allgemeinen Wissenschaftsschranke in die parlamentarische Beratung einzubringen, wie es der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vorsieht.
Die wichtigste Mitteilung für heute ist somit, dass keine digitalen Textdokumente zum 31.12.2016 vom Netz genommen werden müssen!
Hintergrundinformationen finden Sie auf unserer Webseite zum Thema.
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