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Hamburg, Carl von Ossietzky

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Urheberrecht und Netzfreiheit – ein unlösbarer Widerspruch? (19.9.)

30. August 2012
von Markus Trapp — abgelegt in: Ausstellungen und Veranstaltungen — 6.518 Aufrufe

Heinrich-Böll-Stiftung Öffentliche Podiumsdiskussion:
Urheberrecht und Netzfreiheit – ein unlösbarer Widerspruch?

– Update: Berichte siehe am Ende des Artikels –

Wie können Bezahl-Modelle für AutorInnen und FotografInnen aussehen, die praktikabel und für die UrheberInnen auskömmlich, gleichzeitig aber für die NutzerInnen bezahlbar sind? Die
unterschiedlichen Positionen werden im Streitgespräch dargestellt und verschiedene Lösungsansätze präsentiert.

Die Informationsfreiheit im Internet wird unterschiedlich definiert. Während die Anbietenden darauf bestehen, für ihre eigene Arbeit (oder die ihrer Lohnabhängigen) angemessen entschädigt zu werden, fordern die Nutzenden einen freien Zugang zu journalistischen und künstlerischen Werken. Bisher nehmen die Beteiligten das Problem in der Regel als unüberbrückbaren Widerspruch wahr, erst langsam entwickeln beide Seiten Verständnis füreinander.

Podiumsteilnehmende:

  • Prof. Dr. Gabriele Beger (Direktorin der Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg Carl von Ossietzky)
  • Rüdiger Lühr (Freier Journalist)
  • Thilo von Trott (Leiter Public Affairs + Corporate Responsibility Gruner+Jahr)
  • Fukami – Digitale Gesellschaft

Moderation: Wulf Beleites, stellv. Bundesvorsitzender der Deutschen Journalisten-Union

Die Veranstaltung noch ausführlicher hier im PDF.
Eine Veranstaltung von umdenken Heinrich-Böll-Stiftung Hamburg in Zusammenarbeit mit der Deutschen Journalisten-Union.

Mittwoch, 19. September 2012, 19 Uhr
Ort: Vortragsraum (1. Etage), Eintritt frei


Update 1.10.2012: Dörte Böhner hat die Veranstaltung heute auf bibliothekarisch.de ausführlich zusammengefasst.
Auch bei der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union gibt es eine Zusammenfassung und ein Foto: Ein guter Anfang, eine lebhafte Diskussion.

Eine Antwort zu “Urheberrecht und Netzfreiheit – ein unlösbarer Widerspruch? (19.9.)”

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