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Fremde Inhalte nutzen – was erlaubt mir das Gesetz?

22. Oktober 2019
von Redaktion — abgelegt in: Aktuelles,Open Access — 1.361 Aufrufe

Poster zum Thema anlässlich der Open Access-Woche 2019

Urheberrecht und Open Access

Von Ina Kaulen.

Fremde Inhalte in wissenschaftlichen Arbeiten

Wer wissenschaftlich arbeitet, kennt es:
Ohne die Auseinandersetzung mit Texten, Bildern oder sonstigen schon existierenden Forschungs- und Arbeitsergebnissen Dritter geht es nicht! Da steht man dann häufig vor dem Problem, dass fremde Arbeiten zitiert oder fremde Abbildungen übernommen werden sollen und müssen, um sich mit den in ihnen zum Ausdruck kommenden Gedanken nachvollziehbar zu befassen. Am plakativsten ist die Notwendigkeit dort, wo ein Text oder ein Gemälde besprochen werden sollen. Das ist allerdings nur ein kleiner Ausschnitt der Formen und Inhalte wissenschaftlichen oder künstlerischen Arbeitens, die im luftleeren Raum bleiben, wenn die Rezipient*innen sich keinen Eindruck des fremden Inhalts machen können, mit dem ich mich in meiner Arbeit befasse.

Mehr Verständnis für Rechte Dritter

So weit so gut – oder eben schlecht. Früher haben sich Viele keine großen Gedanken gemacht, was in rechtlicher Hinsicht zu beachten ist, wenn sie fremde Arbeiten in ihre eigene Arbeit aufgenommen, daran weitergeforscht oder damit gearbeitet haben. Das Bewusstsein hat sich aber stark geändert. Das liegt zum einen daran, dass Arbeiten nicht mehr nur gedruckt vorliegen und der Zugang zu ihnen dadurch lokal begrenzt ist. Mit der Veröffentlichung im Internet, in Intranets, in Online-Repositorien oder -Lerngruppen sind Publikationen heutzutage deutlich leichter und für deutlich mehr Interessierte zugänglich und sichtbar. Auch die Hinwendung zu Open Access für die Veröffentlichung der eigenen Arbeit(en) gewinnt im Bereich der Wissenschaftskommunikation immer mehr an Bedeutung. Das ist auch gut so!

Konsequenzen für das eigene Handeln

Was bedeutet die Entscheidung für eine OA-Veröffentlichung, am besten sogar unter einer wirklich freien Lizenzform, die eine Nachnutzung und Weiterverbreitung und damit die wahren Vorteile von Open Access ermöglicht, nun aber für die fremden Werke, die in meine Arbeit eingeflossen sind? Darf ich das dann überhaupt? Und woher weiß ich, was erlaubt ist und was nicht? Die Angaben dazu sind oft sehr rudimentär oder sogar widersprüchlich. Auch eine Veröffentlichung, die den Button „Open Access“ trägt, ist nicht immer mit klaren Rechteangaben versehen und die Verwendung des Begriffs erfolgt nicht einheitlich.

Mit Glück steht die Arbeit, aus der ich Teile verwende, unter einer freien Lizenz. Dann kann ich im Lizenztext genau nachlesen, was ich laut dieser Lizenz mit der Arbeit machen darf. Das ist jedoch nicht immer der Fall und ich habe nicht immer die Wahl, nur mit fremden Werken zu arbeiten, die unter einer solchen Lizenz stehen. Für all diese Fälle brauche ich die Kenntnis der gesetzlichen Erlaubnisse. Das Urheberrechtsgesetz erlaubt nämlich gar nicht so wenig, insbesondere dort, wo ich fremde Inhalte im Rahmen meiner wissenschaftlichen Arbeit nutzen möchte. Diese gesetzlichen Erlaubnisse heißen im Fachjargon Schranken: weil sie das urheberrechtliche Ausschließlichkeitsrecht beschränken.

Vortrag zur Vertiefung der Themen


Urheberrecht und Open Access: Fremde Inhalte nutzen – was erlaubt mir das Gesetz?
Do., 24.10., 13:30-14:30, Vortragsraum (1. Etage)

Um diese Erlaubnisse „Schranken“ geht es in meinem diesjährigen Vortrag am 24.10.2019 im Rahmen der Open Access Week 2019 in der Stabi. Ich möchte ein Grundverständnis vermitteln und mehr Selbstvertrauen und -bewusstsein für den rechtskonformen Umgang mit geschützten Inhalten schaffen, insbesondere, aber nicht nur, für Studierende, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Der Vortrag ist so konzipiert, dass viel Raum bleibt für Fragen und das gemeinsame Erarbeiten eines Gefühls für die Materie.

Wer schon etwas einsteigen möchte, kann sich im Vorfeld meinen Vortrag aus dem Jahr 2018 ansehen. Darin ging es um Freie Lizenzen. Da dieses Jahr die gesetzlichen Erlaubnisse im Mittelpunkt stehen, werden die Freien Lizenzen im aktuellen Vortrag nicht weiter behandelt. Ein wenig Grundkenntnis davon kann aber nicht schaden.

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